Autoinspektion bei Driver

Damit Sie möglichst lange Freude an Ihrem Fahrzeug haben, empfehlen die Fahrzeug-Hersteller die regelmäßige Durchführung einer technischen Inspektion. Nur so ist sichergestellt, dass die Herstellergarantie erhalten bleibt und teure Folgereparaturen vermieden werden. Eine regelmäßig durchgeführte Wartung kann sich unmittelbar auf den Wiederverkaufswert, die Lebensdauer sowie generelle Funktionen Ihres Fahrzeugs auswirken.

Die "kleine oder große" Inspektion nach Herstellervorgabe führen wir bei Fälligkeit nach Wartungsplan des Fahrzeugherstellers durch. Ihre Garantie bleibt vollumfänglich erhalten. Dazu erhalten Sie kostenfrei eine Mobilitätsgarantie für zwölf Monate*. Ersatzteile in Erstausrüsterqualität. Stempel im Serviceheft und Prüfbericht.

Warum ist die regelmäßige Inspektion in einer Kfz Werkstatt so wichtig?

Die regelmäßigen Inspektionen werden von jedem Fahrzeughersteller individuell vorgeschrieben. Dabei sind die abzuarbeitenden Punkte je Modell, Motorisierung, Fahrzeugalter und Laufleistung verbindlich festgelegt.

An die für Ihr Fahrzeug gültigen Inspektionsintervalle sollten Sie sich vor allem aus zwei wichtigen Gründen halten:

  • Gewährleistung: Um Garantieansprüche gegenüber dem Fahrzeughersteller geltend machen zu können, verpflichten diese den Fahrzeughalter dazu, festgelegte Inspektionsintervalle einzuhalten. In der Regel muss das Auto hierfür in einer Kfz-Fachwerkstatt gewartet werden.
  • Sicherheit: Eine Inspektion ist aber auch für Ihre eigene Sicherheit relevant. Denn nur durch eine regelmäßige Wartung, kann die einwandfreie Funktion aller Bauteile und somit die Zuverlässigkeit Ihres Autos gewährleistet werden.

Inspektionsintervalle – wann und wie oft muss ein Fahrzeug in die Werkstatt?

Je nach Alter und Laufleistung eines Fahrzeugs schreiben die verschiedenen Autohersteller unterschiedliche Inspektionsintervalle und Zeitintervalle vor. Im Gegensatz zur alle zwei Jahre verpflichtenden TÜV-Hauptuntersuchung ist eine Autoinspektion nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Wann genau die nächste Inspektion in einer Kfz-Werkstatt ansteht, können Sie dem Service-Heft – auch Scheckheft genannt – Ihres Fahrzeugs entnehmen. In der Regel wird die Durchführung einer Kfz-Inspektion nach ein bis zwei Jahren oder alle 30.000km empfohlen. Je nach Fahrverhalten (häufige Kaltstarts, Betrieb auf der Kurzstrecke, etc.) kann der Termin für eine Autoinspektion auch früher notwendig werden.

Natürlich steht es Ihnen jederzeit frei, auch außerhalb der von Ihrem Fahrzeughersteller vorgegebenen Inspektionsintervalle eine Kfz-Werkstatt aufzusuchen, um Ihr Fahrzeug gründlich durchchecken zu lassen. Sollten Sie eine vorzeitige Inspektion wünschen, unterziehen wir Ihr Fahrzeug gerne einer sach- und fachgerechten Wartung.

Kleine oder große Inspektion – was wird in der Kfz-Werkstatt gemacht?

Der Umfang der im Rahmen einer Inspektion vorgenommenen Maßnahmen kann stark variieren. So wird grundsätzlich zwischen einer kleinen und einer großen Inspektion unterschieden. Dabei werden alle sicherheitsrelevanten Bauteile überprüft und der Fahrzeughalter gegebenenfalls auf bestehende Mängel sowie notwendige Reparaturen hingewiesen.

  • Kleine Inspektion: In der Regel wird nur ein Ölwechsel vorgenommen sowie die Bremsflüssigkeit und das Kühlwasser nachgefüllt. Auch die Luftfilter werden gewechselt und das Fahrwerk mitsamt Unterboden und Reifen auf Mängel hin kontrolliert.
  • Große Inspektion: Überprüfung und gegebenenfalls Wechsel von Verschleißteilen an Motor, Getriebe, Unterboden, Achsen, Bremsen oder anderen sicherheitsrelevanten Baugruppen. Auch die Beleuchtung und die Abgasanlage werden auf Funktion untersucht.

Freie Werkstatt oder Vertragswerkstatt – wo sollte eine Service-Inspektion durchgeführt werden?

Grundsätzlich steht es Ihnen frei, ob Sie die Inspektion in einer freien Werkstatt oder einer Vertragswerkstatt des jeweiligen Fahrzeugherstellers durchführen lassen. Allerdings sollten Sie bei einer freien Werkstatt immer darauf achten, dass die Fahrzeuginspektion sowie die durchgeführten Reparaturmaßnahmen nach Herstellervorgaben korrekt durchgeführt und in das Service-Heft Ihres Fahrzeugs eingetragen werden.

Hierzu zählt auch die Verwendung von Ersatzteilen in Erstausrüstungsqualität. Nur so ist sichergestellt, dass Sie etwaige Garantieleistungen und Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Fahrzeughersteller weiterhin geltend machen können.