Verschleißteile: Info zu Gewährleistung & Garantie

Die seitens Ihres Fahrzeugherstellers in regelmäßigen Intervallen vorgegebene Wartung und Inspektion können Sie problemlos auch bei DRIVER durchführen lassen. Denn bei uns werden alle anfallenden Reparaturen fachgerecht nach Herstellervorgaben durchgeführt und Verschleißteile durch Ersatzteile in Erstausrüsterqualität ersetzt. So bleiben Ihre Garantie- und Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Fahrzeughersteller erhalten.

Wenn Sie regelmäßig mit Ihrem Fahrzeug unterwegs sind, treten mit zunehmender Laufzeit fast zwangsweise Defekte oder Verschleißerscheinungen auf. Denn nicht alle Bauteile sind für ein komplettes Autoleben geschaffen und müssen früher oder später ausgetauscht werden.

Einzelne und vor allem stark beanspruchte Bauteile besitzen von Anfang an eine begrenzte Lebensdauer. Verschleißteile unterliegen einer stetigen Abnutzung, weshalb die Fahrzeughersteller häufig nur einen begrenzten Garantieanspruch gewähren.

Was sind Verschleißteile bzw. wie lange habe ich darauf Gewährleistung?

Welche Autoteile an einem Fahrzeug konkret als Verschleißteile zu bewerten sind, ist nicht ganz klar. Schließlich verschleißt im Grunde genommen jedes Bauteil im Laufe der Zeit. Daher beschränkt man sich gemeinhin auf die typischsten Verschleißteile, die regelmäßig durch Ersatzteile in Erstausrüstungsqualität ausgetauscht werden müssen.

Um Garantie- und Gewährleistungsansprüche geltend machen zu können, wird der Wechsel mancher Verschleißteile seitens des Fahrzeugherstellers vorgegeben. Hierzu zählen zum Beispiel Luftfilter, Zündkerzen sowie Motoröl und Bremsflüssigkeiten, die in festgelegten Intervallen oder nach einer definierten Laufleistung ausgetauscht werden.

Die typischsten Verschleißteile am Auto:

  • Bremsscheibe und Bremsbeläge
  • Luftfilter
  • Zahnriemen
  • Zündkerzen
  • Kupplung
  • Auspuffanlage
  • Getriebe
  • Katalysator
  • Klimaanlage
  • Ölfilter
  • Scheibenwischer
  • Scheinwerfer
  • Wasserpumpe
  • Stoßdämpfer
  • Autobatterie
  • Reifen
  • Steuerkette

Auch wenn die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung bei Neu- und Gebrauchtwagen zwei Jahre beträgt, bieten viele Fahrzeughersteller eine freiwillige Garantie bis zu sieben Jahren ab der Erstzulassung. Gebrauchtwagenhändler können diese vertraglich auf ein Jahr verkürzen. Wird ein Auto von privat verkauft, kann sie vertraglich sogar ganz ausgeschlossen werden.

Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile und Betriebsstoffe, denn deren Lebensdauer hängt von der jeweiligen Fahrweise und der Intensität der Nutzung ab. Lediglich im Fall von Produktionsfehlern oder nachweisbaren Mängeln können Sie Garantie- und Gewährleistungsansprüche geltend machen. Welche dies sind, erfahren Sie bei Ihrem Fahrzeughersteller oder Autohändler.

Müssen Reparaturen, Inspektionen und Wartung von Verschleißteilen bei einem Neuwagen immer in einer Vertragswerkstatt vorgenommen werden?

Nach aktueller Rechtslage können Sie die seitens Ihres Fahrzeugherstellers in regelmäßigen Intervallen vorgegebene Wartung und Inspektion problemlos auch bei einer freien Werkstatt durchführen lassen. Voraussetzung ist, dass bei eventuell anfallenden Reparaturen oder auszutauschenden Verschleißteilen Ersatzteile in Originalqualität zum Einsatz kommen und die Arbeiten fachgerecht nach Hersteller-Vorgaben durchgeführt werden. Ist dies nicht der Fall, riskieren Sie unter Umständen Ihre Garantie- und Gewährleistungsansprüche.