Allgemeine Geschäftsbedingungen der Driver Reifen und KFZ-Technik GmbH (Stand 10/2018)

I. Allgemeines, Geltungsbereich

diesen Vertrag und alle künftigen Verträge mit dem Kunden gelten ausschließlich die vorliegenden “Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Fahrzeugreifen-Ersatzgeschäft”. Entgegenstehende oder von unseren “Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Fahrzeugreifen-Ersatzgeschäft” abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hättenihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

II. Lieferung/Höhere Gewalt

  1. 1. Lieferung und Preisberechnung hierfür erfolgen zu den bei Versand/Abholung gültigen Konditionen auf üblichem Versandweg frei Bestimmungsort. Selbstabholungs- oder Mehrkosten beschleunigter Versendung trägt der Kunde

    Lieferverpflichtungen übernehmen wir unter Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung und nur im Rahmen wirtschaftlich vertretbarer Bevorratung unsererseits. Die im Angebot gekennzeichnete Lieferfrist sowie nicht als “fix” gegenbestätigte Liefertermine sind unverbindlich. Eine als “fix” gekennzeichnete Lieferfrist läuft vom Tag der Auftragsbestätigung.

    Sie ist lediglich maßgebend für den Zeitpunkt der Lieferung ab Werk. Wir sind berechtigt, die Bestellmenge um bis zu 10 % zu über- oder zu unterschreiten, und zwar sowohl hinsichtlich der gesamten Bestellmenge als auch hinsichtlich vereinbarter Teillieferungen. Setzt uns der Kunde, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Frist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht. Im letztgenannten Fall ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt

    Der Kunde hat stets unverzüglich die Eignung unserer Produkte auf den Verwendungszweck zu prüfen.

  2. 2. Höhere Gewalt (einschließlich Streiks auch bei unseren Zulieferern) befreit auf Dauer der Störung beidseits von den Leistungspflichten. Verzögerungen von mehr als 8 Wochen berechtigen ohne weiteres zum Rücktritt. Werden uns nach Vertragsabschluss, aber vor der Lieferung triftige Umstände bekannt, welche die Zahlungsfähigkeit des Kunden in Frage stellen, können wir vom Vertrag zurücktreten, sofern sich der Kunde nicht bereit erklärt, die Ware gegen Vorauszahlung entgegen zu nehmen oder uns andere annehmbare Sicherheiten zu leisten.

III. Eigentumsvorbehalt

  1. 1. Das Eigentum geht erst nach Zahlung der Verbindlichkeit aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden auf diesen über. Bei ver tragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, können wir die Ware jederzeit herausverlangen und zu rücknehmen. In der Zurücknahme der Ware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich erklärt. In der Pfändung der Waren durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Mit dem Herausgabeverlangen erlischt die Be fugnis des Kunden zur Weiterveräußerung gelieferter Ware bzw. zum Einzug daraus resultierender Forderungen. Nach der Rück nahme der Waren wird dem Kunden deren Wert gemäß unseren Einkaufskonditionen abzüglich einer dem billigen Ermessen ent sprechenden Pauschale für Alterung, Transport und Prüfung gutgeschrieben. Das Risiko wegen mangelnder Separation, Abhan denkommen oder Beschädigung von Eigentumsvorbehaltsware trägt der Kunde

  2. 2. er Kunde kann im ordentlichen Geschäftsgang über Eigentumsvorbehaltsware verfügen; er hat deren Übergang an Dritte gleich ermaßen von voller Kaufpreiszahlung abhängig zu machen. Schon jetzt tritt der Besteller sicherungshalber alle sich aus der Wei terveräußerung der Eigentumsvorbehaltsware ergebenden Ansprüche, bei Geldforderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages(inkl. MwSt.), an uns ab. Diese Vorausabtretung nehmen wir damit an. Wird Eigentumsvorbehaltsware mit Drittrechten belastet weiterveräußert, erfolgt die Vorausabtretung anteilig im Verhältnis der Höhe unserer Forderungen zu den Drittforderungen. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Verkaufserlöse sind treuhänderisch zu verwalten und an uns abzuführen. Unsere Befugnis, die Forderungen selber einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns je doch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösennachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtre tung mitteilt. Bei Kontokorrentvereinbarungen gilt die jeweilige Saldoforderung des Kunden bis zur Höhe unserer Ansprüche als abgetreten. Jede Belastung unserer Rechte bedarf schriftlicher Zustimmung.

  3. 3. Bei Pfändung oder sonstiger Eingriffe Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage nach § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Kla ge nach § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. Verbleibt Unsicherheit über unsere Berechti gung, sind solche Forderungen auf ein von uns benanntes Treuhandkonto einzuzahlen

    Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten ob liegt uns.

IV. Zahlungsbedingungen

  1. 1. Unsere Verkaufspreise, Angebote und Rechnungen verstehen sich jeweils in Euro einschließlich der gesetzlichen MwSt. Die MwSt. wird jedoch in der jeweiligen gesetzlichen Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

  2. 2. Eine Verzinsung von Voraus- oder Akontozahlungen bedarf der schriftlichen Bestätigung. Für unbare Zahlung ist der Zeitpunkt der Gutschrift maßgeblich; der Kunde trägt das Risiko des Zahlungsweges. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Mahn gebühren (je Euro 5,00 ab der zweiten Mahnung) und Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten (bzw. gegenüber Verbrau chern; 5 Prozentpunkten) über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu erheben. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bei bekannt werdender Vermögensverschlechterung können wir laufende Kreditgewährungen wie Zahlungsfristen aufheben und weitere Belieferungen aussetzen

  3. 3. Wechsel und Schecks werden unter Einlösungsvorbehalt unter Abzug aller Spesen gutgeschrieben. Die Hereinnahme fremder oder eigener Akzepte bleibt vorbehalten. Wechselprotest berechtigt als ein Fall bekannt werdender Vermögensverschlechterung zur Rückgabe laufender Wechsel unter Fälligstellung sämtlicher Forderungen. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen auf rechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenan sprüche steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht zu.

  4. 4. Ist mit dem Kunden ein SEPA-Lastschriftverfahren vereinbart, sind wir berechtigt, die Pre-Notification dem Kunden bis zum Tage vor der jeweiligen Lastschrift bekannt zu geben.

V. Gewährleistung

  1. 1. Gewährleistung können nur direkt belieferte Kunden verlangen. Reklamationsware ist unter Beifügung ordnungsgemäß ausgefüll ter und vom letzten Erwerber persönlich unterschriebener Reklamationsformulare an uns einzusenden. Die Abtretung von Ge währleistungsansprüchen ist folglich ausgeschlossen.

  2. 2. Berechtigt reklamierte Ware tauschen wir, soweit ein Mangel der Waren vorliegt, gegen vergleichbare Ware um. Bei zwischenzeit licher Produktverbesserung erfolgt ein Umtausch gegen verbesserte Ware. Auf den Umtausch erhalten wir eine billigem Ermessen (Abnutzungsgrad/Restprofiltiefe) entsprechende Gutschrift. Damit geht das Reklamationsstück in unser Eigentum über. Ansonsten wird es auf Gefahr des Kunden zurückgesandt. Wir behalten uns statt des Ersatzes der Ware nach unserer Wahl die Instandset zung oder Nachbesserung des Reklamationsstückes und sonstiger Erzeugnisse innerhalb einer angemessenen Frist vor. Das Wahlrecht bezüglich der Nacherfüllung verbleibt im Falle eines Verbrauchsgüterkaufes bei dem Kunden, jedoch behalten wir uns vor, den Kunden auf die andere Form der Nacherfüllung zu verweisen, wenn die von ihm gewählte Form unverhältnismäßige Kos ten verursachen würde. Sind wir zur Ersatzlieferung, Instandsetzung oder Nachbesserung nicht bereit oder nicht in der Lage, ins besondere wenn sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen verzögert, die wir zu vertreten haben, oder schlägt die Ersatzlieferung, Instandsetzung oder Nachbesserung in sonstiger Weise fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Wegen mangelhafter Teillieferung kann der Kunde keine Rechte bezüglich der übrigen Teilmengen herleiten.
    Eine Haftung wegen Verzug oder Verschulden bleibt hiervon unberührt.

  3. 3. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die Reklamationsware

    a) anders als hier klassifiziert bzw. bestimmungswidrig verkauft, unsachgemäß repariert, runderneuert oder sonst bearbeitet wurde oder nur unerheblich wert- oder tauglichkeitsgemindert (z.B. Verfärbung) ist;

    b) vorschriftswidrig behandelt (Tragfähigkeits-/Geschwindigkeitskategorien überschritten), sonst unsachgemäß (z.B. motor sportmäßig) eingesetzt oder durch äußere Einwirkungen, fahrzeug-/felgenseitige Ursachen, Lagerungen entgegen DIN 7716 oder Missachtung vorgeschriebener Luftdruckwerte schadhaft wurde.

    Auf einsatzbedingte Risiken ist der Endabnehmer vom Kunden umfassend hinzuweisen.

  4. 4. Im Falle von Werkleistungen gilt diese mit Übergabe des KFZ an den Kunden als ordnungsgemäß abgenommen, sofern nicht Vorbehalte des Kunden in Bezug auf offenkundig erkennbare Mängel oder Fehler ausdrücklich bei der Übergabe vorgebracht werden.

VI. Haftung

  1. 1. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen -ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Wir haften insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden

    iese Geschäftsbedingungen gelten unabhängig von eventuell gegebenen Herstellergarantien. Vorstehende Haftungsfreizeich nung gilt nicht, soweit z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, einer Be schaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Verwenders beruhen oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaf tet wird. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit solcher Er füllungsgehilfen, die keine leitenden Angestellten sind, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden be schränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Ge währleistungsansprüche bei Reifen sind verjährt, wenn seit Lieferung an den Endabnehmer 1 Jahr verstrichen ist, wobei der Ver kauf bzw. die Erstzulassung durch geeignete Belege nachzuweisen ist. Wenn es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt, verjähren die Ansprüche 2 Jahre nach Lieferung.
    Ansprüche aus Kaufvertrag oder Werkvertrag im Rahmen von Verträgen mit gewerblichen Kunden verjähren binnen 1 Jahr nach Lieferung. Das gilt auch für Verkauf und oder Einbau von Rußpartikelfiltern

  2. 2. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffern II. 1., V. und VI. - gleich aus welchem Rechtsgrund, auch aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsschluss, ist ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, einer Beschaffenheit- oder Haltbarkeitsga rantie oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird.

  3. 3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Nebenpflichten ist die Haftung auf den vertrags typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

    Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist der Ersatz von indirekten Vermögensschäden, insbesondere von Kfz.-Stillstandskosten und Kfz.-Nutzungsausfall ausgeschlossen. Diese Einschränkung gilt nicht für Personenschäden

  4. 4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Gleiches gilt für Beratung in Wort und Schrift sowie sonstige Dienstleistungen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen.

  5. 5. Vom Kunden beigestellte Teile

    Die Driver Reifen und KFZ-Technik GmbH (nachfolgend „Driver“) hat in diesem Falle nur Werkleistungen erbracht. Alle verbauten Teile wurden vom Kunden beigestellt und auf seinen Wunsch verbaut. Gewährleistung und Haftung erfolgt daher nur mit Bezug auf die Arbeitsleistung als solche, nicht auf die Kundenteile.

  6. Unberührt von den obigen Regelungen bleiben die gesetzlichen Rechte des Kunden aus Rückgriff aus Verbrauchsgüterkauf.

VII. Rechte des Käufers bei Rückgriffshaftung im Verbrauchsgüterkauf

  1. Im Falle des Rückgriffs im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufes gelten - insoweit abweichend von den zuvor unter V. und VI. ge nannten Geschäftsbedingungen - die folgenden Bedingungen:

    a) Der Kunde kann uns nur nach den gesetzlichen Regelungen der Rückgriffshaftung im Verbrauchsgüterkauf in Anspruch nehmen, wenn er den Nachweis erbringt, dass die Kaufsache letztendlich an einen Verbraucher verkauft wurde

    b) Die Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen uns sind beschränkt auf das Ausmaß, in welchem der Kunde selbst seinen Gewährleistungsverpflichtungen gegenüber seinem Käufer nachgekommen ist. Der Käufer hat seine Erbringung von Gewährleis tungen gegenüber seinem Verbrauchsgüterkäufer nachzuweisen.

    c) Ansprüche des Kunden aus einem Rückgriff aus Verbrauchsgüterkauf verjähren frühestens zwei Monate, nachdem der Kunde ihn treffende Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche seines Verbrauchskäufers oder seines unternehmerischen Käufers in der Lieferkette erfüllt hat

VIII. Zustandekommen des Vertrages im Online-Shop; Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. 1. Die innerhalb des Online-Shops aufgeführten Waren und Leistungen sind keine bindenden Angebote der Driver an den Kunden; die von uns im Internet ausgestellten Waren und Leistungen sind die Aufforderung an den Kunden, ein verbindliches Angebot durch Abgabe einer Bestellung zu unterbreiten (sog. Invitatio ad offerendum).

  2. 2. Durch Anklicken des Buttons „Buchen“ erfolgt die Absendung der Bestellung aus dem „virtuellen Warenkorb“ und der Kunde gibt dadurch eine verbindliche Bestellung (Angebot des Kunden) über die in diesem enthaltenen Artikel ab. Ein Kaufvertrag kommt zu stande, wenn Driver die Bestellung per Email an den Kunden (Auftragsbestätigung) bestätigt.

  3. 3. Waren und Dienstleistungen werden sodann an dem von dem Verbraucher gewählten P.O.S. (point of sale) an den Kunden über geben/erbracht und dort wird auch die Zahlung von dem Kunden geleistet.
  4. WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER

  5. 4. Wenn der Kunde Verbraucher ist, hat er das Recht von dem nach VIII. 1. und 2. online geschlossenen Kaufvertrag in Überein stimmung mit den vorliegenden Verkaufsbedingungen jederzeit innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Zugang der Auftragsbe stätigungs-Email (Widerrufsfrist) zu widerrufen, ohne dass er eine Begründung geben oder eine Strafe zahlen müsste

  6. 5. Zur Ausübung des Widerrufsrechts kann der Verbraucher der Driver Reifen und KFZ-Technik GmbH vor Ablauf der Widerrufsfrist eine entsprechende Mitteilung an die Driver Reifen und KFZ-Technik GmbH, Höchster Straße 48-60, 64747 Breuberg/Odw., ent weder postalisch oder per Fax an 06163 71-2676 oder per Email an info@drivercenter.de schicken. Wichtig ist, dass der Kunde deutlich Bezug auf seine Bestellung nimmt (Mitteilung Auftragsnummer, Kundenname und Anschrift, etc.). Er erklärt mit seiner Mit teilung ausdrücklich seine Absicht, das Widerrufsrecht auszuüben. Alternativ füllt der Verbraucher das unten angefügte Widerrufs formular aus (Anhang Seite 5 oder hier als PDF Download ).

  7. 6. Driver wird dem Verbraucher eine Kündigungsbestätigung zusenden, die auch Informationen zur Rückabwicklung enthält, wenn der Kunde die Ware bereits erhalten haben sollte

  8. 7. Wenn der Verbraucher die Ware noch nicht erhalten hat, wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, wird er von dem Kaufvertrag frei. Er hat keine Zahlungen zu erbringen. Im Übrigen gilt Ziffer 10 nachfolgend

  9. 8. Bei Werk- und Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht sobald Driver die Leistung vollständig erbracht hat, wenn der Verbrau cher Driver ausdrücklich mitgeteilt hat, dass er mit der Ausführung der Arbeiten beginnen darf. Die Leistungen werden vor Ort im von dem Kunden gewählten P.O.S. erbracht; liegt der von dem Verbraucher gewählte oder zwischen den Parteien gemeinsam bestimmte Werkstatttermin innerhalb der Widerrufsfrist, gilt die Abgabe des Fahrzeuges durch den Verbraucher zur Vornahme der Arbeiten durch Driver als ausdrücklicher Wunsch zum Beginn der Arbeiten.

  10. 9. Wenn der Verbraucher die Ware bereits erhalten hat, wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, muss er diese sofort zurückgeben, in jedem Fall nicht später als 14 Tage nach der Kündigungsmitteilung. Risiken und direkte Kosten für die Rücksen dung des Produkts sowie der Rückgabenachweis gehen zu Lasten des Verbrauchers. Die Ware muss an den von dem Verbrau cher bei Bestellung gewählten P.O.S. zurückgegeben werden.

  11. 10. Wenn der Käufer sein Widerrufsrecht innerhalb der 14-tägigen Rücktrittsfrist ausübt, wird Driver alle vom Käufer erhaltenen Zah lungen unverzüglich und auf jeden Fall nicht später als 14 Tage nach Ausübung des Widerrufsrechts erstatten. Driver veranlasst die Rückerstattung auf demselben Zahlungsweg, den der Käufer beim Erwerb der Waren gewählt hatte, außer der Käufer verlangt die Rückgabe auf anderem Wege. In diesem Fall wird der Käufer mit möglichen zusätzlichen Gebühren aufgrund geänderter Zah lungswege des Erstattungsbetrags belastet. Der Verkäufer kann die Erstattung zurückhalten, bis die Ware zurückgegeben wurde

  12. 11. . Der Verbraucher haftet für jeden Wertverlust des Produkts aufgrund einer Behandlung, die für die Ermittlung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionstüchtigkeit der Ware nicht erforderlich ist. Wenn daher festgestellt wird, dass das zurückgegebenen Produkt benutzt oder beschädigt wurde (z.B. Gebrauchsspuren, Verschleiß, Abrieb, Schrammen, Kratzer, Verformungen, Abnut zung des Reifenprofils, usw.), wenn es nicht mit allen Teilen und Zubehörartikeln vollständig ist oder wenn die mitgelieferten An weisungen/Hinweise/Handbücher oder die Originalverpackung und Packmittel fehlen, dann ist der Verbraucher für den Wertver lust der Ware verantwortlich und erhält eine Rückvergütung in der Höhe des Restwerts des Ware. Es wird daher dringend empfoh len, dass der Käufer das Produkt nur in dem Maße benutzt, wie unbedingt nötig ist, um dessen Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionstüchtigkeit zu ermitteln.

IX. Sonstiges

  1. 1. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Dies gilt auch bei Streit über die Entstehung und Wirksamkeit von Rechten

  2. 2. Erfüllungsort für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten ist unser Geschäftssitz.

  3. 3. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Ver träge über den internationalen Warenkauf (CISG).

  4. 4. Bei Geschäftssitz innerhalb der EG weist der Besteller seine Unternehmereigenschaft (Umsatzsteueridentnummer) nach und übermittelt uns die buchmäßigen Ausfuhrbelege innergemeinschaftlicher Lieferungen.

  5. 5. Personenbezogene Daten werden von uns und der Kautschukwirtschaftsförderungsgesellschaft mbH/Frankfurt unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen verarbeitet.

REIFENSICHERHEITSHINWEISE

  1. 1. eifenluftdruck spätestens 14-tägig (mit Reserverad) entsprechend Betriebsanleitung bei kaltem Reifen überprüfen - sonst Lauf flächenablösung oder Reifenplatzer möglich.

  2. 2. Bordsteinkanten nur langsam und möglichst rechtwinklig überrollen und steile/kantige Bordsteine vermeiden - sonst versteckte Reifenschäden möglich.

    Merke: Ein Reifen vergisst nie…

  3. 3. Reifen regelmäßig auf Beschädigungen (Fremdkörper, Risse, Beulen etc.) fachkundig untersuchen lassen - beschädigte Reifen können platzen.

  4. 4. Gesetzliche Mindestprofiltiefe (1,6 mm) beachten und niemals gebrauchte Reifen verwenden, deren Vorleben Sie nicht kennen. Reservereifen stets vorsichtig fahren.

  5. 5. Bitte ziehen Sie nach der Montage von Felgen unbedingt die Radmuttern nach 50-100 KM nach; spätestens jedoch nach 10 Betriebsstunden!

  6. Merke: Schützen Sie andere und sich selbst - beachten Sie vorstehende Regeln.